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Der Beruf "DJ"

Beruf "DJ"
Der Beruf "DJ"

Die Bezeignung Beruf für die Tätigkeit als DJ ist so nicht richtig. Es gibt den "Beruf DJ" nicht und der Begriff "DJ" ist nicht geschützt. Jeder kann sich DJ nennen. Was jemand, der sich als "DJ" anbietet, können sollte und über welches Fachwissen er verfügen sollte ist nirgends festgeschrieben. Laut Gesetz muß jemand der sich als "DJ" anbietet über keine Sachkunde und auch über kein Fachwissen verfügen.

In grauer Vorzeit, zu Zeiten der DDR, gab es dort den "staatlich geprüften Schallplattenunterhalter". Zur Vermeidung des englischen Begriffes DJ, wurden diese als "Schallplattenunterhalter", umgangssprachlich auch als "Schallplattenalleinunterhalter" oder kurz als SPU bezeichnet.

Jeder zukünftige SPU musste dazu einen Eignungstest bestehen und einen einjährigen speziellen Grundlehrgang mit anschließender staatlicher Prüfung bei dem dafür zuständigen Kreis- bzw. Stadtkabinett für Kulturarbeit durchlaufen.

Der Inhalt des Grundlehrgangs war zu einem großen Teil politisch geprägt, aber es gehörte auch ein Lehrgang mit Sprechausbildung und eine Einstufungsveranstaltung dazu.
Nur der „staatlich geprüfte Schallplattenunterhalter“ durfte Tonträger vor einem größeren Publikum spielen und musste regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen sogenannten Monatskonsultationen, teilnehmen, um seine Lizenz zu behalten.

Alle zwei Jahre erfolgte eine Neueinstufung durch die Einstufungskommission. Die Schwierigkeiten bei Musikveranstaltungen in der DDR bestand aus zahlreichen Vorschriften und Empfehlungen, zu deren Einhaltung der SPU verpflichtet war und der SPU mit Kontrollen und bei Verstoß der Vorschriften und Empfehlungen mit Lizenzentzug rechnen musste.

Die wohl bekannteste Regelung der „Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik“ (AWA) war die 60/40 - Regelung. Die SPU waren dazu verpflichtet 60 Prozent der Programmfolge mit Musikproduktionen aus der DDR und dem sozialistischen Ausland zu gestalten. Zeitweilig mußten SPU vor jedem Auftritt Titellisten an die AWA einreichen.

Ende der 1970er Jahre wurden in der DDR 6000 Schallplattenunterhalter gezählt. In den 1980er Jahren wurden die Begriffe „Diskotheker“ und „Disko-Moderator“ geprägt.


Ausweis für Staatlich geprüften Schallplattenunterhalter der DDR





Eine vergleichbare Ausbildung - natürlich ohne den politischen Anteil, aber Sprecherausbildung, Sach- und Fachkunde, besonders unter dem Aspekt der Gesundheitsgefährdung durch zu laute Anlagen - mit Ausbildungsescheinigung gibt es bis heute bei uns nicht. Ein einheitliches Berufsbild und eine Prüfung vor der zuständigen IHK oder HWK wäre sinnvoll.

Ein kleiner Anfang auf Verbandsebene wurde im November 2004 mit dem DJ-Führerschein gestartet. Aber es ist kein amtliches Dokument.

Der DJ-Führerschein


Foto: m+t Hamburg
Genau 2.538 DJ's haben ihn bereits in 27 Seminaren bundesweit von 2004 bis 2010 freiwillig gemacht!!! Stand: 02/2011


Foto: m+t Hamburg
DJ Führerschein Seminar in Baden-Württemberg im Perkins Park Stuttgart am 24.11.2004.
Frau Prof. Dr. Schulte-Fortkamp im Gespräch mit BVD e.V. Regionalrepräsentant Marco Reißmann Dresden und Dj Uli Hamburg. v.l.n.r.
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